Du hast eine Qualifikation aus dem Ausland und möchtest wissen, ob sie in Deutschland anerkannt wird
Anerkennung der Ausbildung aus dem Ausland
Du hast eine Ausbildung oder einen Hochschulabschluss im Ausland absolviert und möchtest jetzt wissen, ob und wie der Abschluss in Deutschland, für die Beschäftigung als pädagogische Fachkraft oder Leitung in einer Tageseinrichtung für Kinder, anerkannt wird.
Der Bereich Bildung, Erziehung und Betreuung ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Welche in Deutschland erlangten Bildungsabschlüsse Fachkraftstatus in Tageseinrichtungen für Kinder haben, legt § 25 b des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) fest.
In § 25 b HKJGB steht auch, dass Personen als Fachkräfte gelten oder mit der Leitung einer Tageseinrichtung oder einer Kindergruppe betraut werden können, deren Ausbildung aus dem In- oder Ausland durch das zuständige Ministerium für das Schulwesen oder für das Hochschulwesen, als gleichwertig mit einer der deutschen Fachkraftausbildungen anerkannt wurde (s. § 25 b, Abs. 1 Nr. 13 HKJGB).
Wie wird ein Bildungsabschluss geprüft und als gleichwertig anerkannt?
Das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) stellt mit der Datenbank anabin eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Behörden und Hochschulen zur Beurteilung und Anerkennung von im Ausland erworbener Bildungsnachweise zur Verfügung. Aber auch Bewerber*innen haben eigenständig die Möglichkeit zu ermitteln, wie ihr Abschluss in Deutschland bewertet wird und sich über gesetzliche Regelungen und zuständige Anerkennungsstellen informieren. Das erlangte Ergebnis kann dem Träger dann mit der Bewerbung vorgelegt werden.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de ein Anerkennungs-Finder in 11 Sprachen zur Verfügung. Hier erfahren Interessierte, wie und wo sie ihren Abschluss anerkennen lassen können.
Weitere Informationen findet Ihr unter dem folgenden Link. Mehr Informationen