Das Bildungs- und Teilhabepaket: Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Informationen
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen finanziell unterstützt. Das BuT soll alle Kinder und Jugendlichen in der Krippe, dem Kindergarten und der Schule dabei unterstützen, gut mitmachen zu können und in der Freizeit etwas zu erleben. Was diese staatliche finanzielle Leistung alles umfasst, wer hierfür berechtigt ist, an wen sie sich richtet und was zu tun ist, um sie in Anspruch nehmen zu können, erfahren Interessierte in dieser Information.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine staatliche finanzielle Leistung (= Geld), auf die Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch haben, wenn ihre Eltern ein kleines Einkommen haben. Mit dem BuT werden berechtigte Kinder ab 0 Jahren und Jugendliche finanziell unterstützt. Mit dem BuT sollen alle Kinder und Jugendlichen in der Krippe und dem Kindergarten, der Schule und der Betreuung gut mitmachen können und in der Freizeit etwas erleben. Auch Erwachsene bis 25 Jahre ohne eigenes Einkommen werden unterstützt, wenn sie in die Schule gehen.
Beispielswiese gibt es für berechtigte Kinder Geld für Klassen- und Kita-Fahrten, Mittagessen in der Schule oder Kita, Nachhilfe, Fahrkarten, Tagesausflüge oder eine Pauschale von monatlich 15 Euro für Freizeitaktivitäten etwa im Sportverein oder in der Musikschule. Je nach Leistung erhalten die Schule, die Kita, der Anbieter oder die Eltern direkt das Geld.
Wer bekommt BuT?
Erhalten Sie eine der folgenden Leistungen, dann haben Ihre Kinder Anspruch auf BuT:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bürgergeld
Sie sind über 18 Jahre, gehen zur Schule und haben kein eigenes Einkommen?
Dann haben Sie Anspruch auf alle Schul-Leistungen von BuT (Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Klassenfahrten, RMV-Ticket, Nachhilfe).
Prinzipiell ist das Verfahren, um finanzielle Leistungen aus dem BuT zu erhalten, einfach gehalten. Alle weiteren Informationen, was Sie tun müssen, um Leistungen aus dem BuT in Anspruch nehmen zu können, oder wer hierfür Ihre zuständigen Ansprechpersonen je nachdem im Jugend- und Sozialamt oder im Jobcenter sind, können Sie auf der Website der Stadt Frankfurt entnehmen: Mehr Informationen