FAQ: Von der Anmeldung für einen Betreuungsplatz bis zum Verlassen einer Einrichtung
Sie interessieren sich für einen Betreuungsplatz in einer unserer stadtweit verteilten BVZ-Einrichtungen? Hier erhalten Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen: von der Anmeldung, über unser Betreuungsangebot und die Platzvergabe bis hin zum Verlassen einer Einrichtung bzw. zur Kündigung.
Generell haben nur Familien, die mit ihrem Erstwohnsitz in Frankfurt gemeldet sind, Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Frankfurt und damit auch für eine BVZ-Einrichtung. Die Anmeldung und Platzvergabe erfolgen stadtweit und trägerübergreifend verbindlich über das Portal kindernet Frankfurt. Detaillierte Informationen gibt es auch hier: Anmeldeverfahren BVZ. Eine Ausnahmeregelung gilt lediglich für Kinder von pädagogischen Fachkräften und in betriebsnahen Einrichtungen.
Wir leben Vielfalt. Unsere Kindertageseinrichtungen haben unterschiedliche Konzepte, vielfältige Ausstattungen und unterschiedliche Größen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: Einrichtungen der BVZ.
Wir betreuen Kinder von 0 bis 12 Jahren. Plätze gibt es in Krabbelstuben/Krippen (1 bis 3 Jahre), Kinderläden/Kindergärten (3 bis 6 Jahre) und Horten/Schülerläden (Schulkinder) sowie in altersübergreifenden Gruppen mit unterschiedlichen Altersmodellen. In allen mehrgruppigen Einrichtungen stehen Ihnen sowohl Ganztagesplätze, Zweidritteltagesplätze und Halbtagesplätze zur Verfügung. Eingruppige Einrichtungen bieten Ihnen in der Regel nur Ganztagesplätze oder Zweidrittelplätze an. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website bei der jeweiligen Einrichtung oder im kindernet.
Eine Anmeldung Ihres Kindes ist frühestens nach der Geburt möglich. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Leitung der Einrichtung nach den gesamtstädtischen Vorgaben. Die aktuellen Regelungen hierzu finden Sie ebenfalls im kindernet. Sofern Sie mehr von unseren Einrichtungen und deren inhaltlichen konzeptionellen Ideen wissen möchten, scheuen Sie sich nicht, die Elternsprechzeiten der Einrichtungen zu nutzen: Rufen Sie gerne dort an und erkundigen Sie sich, nach welchem Konzept dort gearbeitet wird.
Wenn Sie über das kindernet von uns ein Platzangebot erhalten, laden unsere Einrichtungen Sie zu einem persönlichen Termin ein. Klären Sie mit der Einrichtungsleitung ab, welche notwendigen Formulare (auch ärztliches Attest und erforderliche Impfbescheinigungen) Sie für den Vertragsabschluss vorlegen bzw. mitbringen müssen. Bei diesem Gespräch beantworten wir auch gerne alle weiteren Fragen und informieren Sie über alle wichtigen Details. Besonders wichtig ist uns die Gestaltung der Eingewöhnungszeit. Denn wir möchten, dass Sie und Ihr Kind sich bei uns gut einleben. Der Vertragsbeginn ist immer der 1. oder 15. des Monats, unabhängig vom tatsächlichen Betreuungsbeginn.
In unseren Frankfurter Kindertagesstätten gelten die allgemein gültigen Frankfurter Entgelttabellen. Der Betreuungsplatz ist ab dem 1. des Monats, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung kostenfrei. Die Entgeltfreiheit gilt für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit und begründet keinen Anspruch auf einen Ganztagesplatz.
Kinder unter zwei Jahren und Hortkinder zahlen entsprechend der Frankfurter Gebührenordnung.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie öffentlich anerkannte Kindertageseinrichtungen, können Sie Geschwisterermäßigung beantragen, siehe hierzu Punkt 7.
Ausführliche Informationen zur Kostenstruktur und zu Anträgen sowie die Entgelttabelle finden Sie unter: Stadt Frankfurt am Main – Elternentgelte
Wer das von der Kindertageseinrichtung festgesetzte Entgelt nicht selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialrathaus – Kinder- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst – einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Eine Übersicht aller Sozialrathäuser in Frankfurt finden Sie hier.
Ermäßigung für Hortplätze: Eltern können eine Ermäßigung für den Hort und die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) im Stadtschulamt beantragen, wenn das Familien-Jahres-Steuer-Brutto-Einkommen nicht höher als 49.100 € ist.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine öffentlich anerkannte Kindertageseinrichtung in Frankfurt, reduziert sich das Elternentgelt in allen Entgeltstufen. Hier gibt es auch Ausnahmeregelungen. Unsere Mitarbeitenden vor Ort helfen Ihnen hier mit Informationen gerne weiter. Sprechen Sie das bitte rechtzeitig an, da die Ermäßigung leider nicht rückwirkend erstattet werden kann.
Das Verpflegungsentgelt bezahlen die Eltern. Die Höhe hiervon ist einrichtungsabhängig. Das gilt ebenso für Aktivitäten der Einrichtungen wie zum Beispiel Ausflüge. Die Kosten hierfür übernehmen ebenso die Eltern. Auch diese Ausgaben legen die Einrichtungen individuell fest.
Für das Verpflegungsentgelt gibt es ggf. Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Mehr dazu erfahren Sie unter Punkt 9.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet finanzielle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 bis einschließlich 24 Jahren, die aus Familien mit geringem Einkommen stammen. Mit diesem Paket erhalten Berechtigte unter anderem Zuschüsse zur Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie für Ausflüge und andere Bildungsangebote. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Beantragung finden Sie auf der Website der Stadt Frankfurt: Das Bildungs- und Teilhabepaket
Alle Informationen rund um das BuT sind auch in dem Infoflyer zusammengefasst, den Sie sich hier herunterladen können.
Als Eltern sind Sie herzlich eingeladen, bei uns aktiv mitzumachen! Erfahren Sie mehr in unseren Richtlinien zur Elternmitwirkung.
Die Kindertageseinrichtungen in Frankfurt dürfen laut Förderrichtlinien der Stadt maximal 27 Tage im Jahr für den Kinderbetrieb geschlossen bleiben. Darin enthalten sind sowohl Betriebsschließungen in den Ferien oder an Brückentagen wie auch einrichtungsinterne Veranstaltungen, zum Beispiel Konzeptionstage oder der Betriebsausflug. Auch haben alle unsere Einrichtungen an Heiligabend und Silvester geschlossen. Unsere Einrichtungen legen ihre Schließzeiten individuell fest. Sie erhalten spätestens im November eine Übersicht der Schließzeiten für das folgende Jahr.
Ein Wechsel von der Krabbelstube zum Kindergarten ist zum 1. des Monats möglich, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird und in der Gruppe ein Platz frei ist. Ein Wechsel von der Kita zum Hort kann frühestens zum 1. August erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Betreuungszeiten nur zum 1. eines Monats möglich sind. Entsprechende Änderungsanträge erhalten Sie in unserer Einrichtung.
Der Betreuungsvertrag beginnt entweder zum jeweils 1. oder 15. eines Monats. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei Erreichen der folgenden Alters- bzw. Datumsgrenzen:
- Am Ende des Monats, in dem das Kind drei Jahre alt wird (Krippe/Krabbelstube)
- Am 31. Juli. des Jahres, in dem das Kind schulpflichtig wird (Kindergarten/Kinderladen)
- Am 31. Juli des Jahres, in dem das Kind die Grundschule verlässt (Schülerladen/Hort)
Es ist selbstverständlich möglich, in der Krippe oder im Kindergarten Ihren Vertrag, um einige Wochen zu verlängern, um Betreuungslücken Ihres Kindes zu vermeiden. Bitte sprechen Sie unsere Einrichtungsleitung hierzu unbedingt rechtzeitig an, damit wir Ihren Platz nicht anderweitig vergeben.
Ansonsten können Eltern den Betreuungsvertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung ist zu jedem danach liegenden Termin (auch mitten im Monat) in Absprache mit der Kindertagesstätte möglich. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail an Einrichtung oder Träger gesendet werden.
Planen Sie einen Wegzug aus Frankfurt oder Ihren Erstwohnsitz hier aufzugeben, informieren Sie unsere Einrichtung bitte schriftlich oder per E-Mail spätestens 6 Wochen vorher, damit wir für Sie vorab alles bearbeiten können. Wir benötigen eine Meldebescheinigung mit dem Ummelde-Datum. Der Betreuungsvertrag endet automatisch mit dem Wegzug. Eine Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich.
Frankfurt am Main, Stand Dezember 2024