Aktuelles

11.08.2023

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Frankfurter Medien präsentieren wir Ihnen an dieser Stelle gerne ausführlich, welchen professionellen und transparenten Umgang mit dem Thema Kinderschutz und Kindeswohl wir in unseren Einrichtungen pflegen.

Sie haben es vielleicht mitbekommen: In Frankfurter Medien wird derzeit von übergriffigem Verhalten gegenüber Kindern von Fachkräften mehrerer Frankfurter Kitas berichtet.

Die Datenlage und die entsprechenden Informationen sind sehr dünn. Dies kann bedauerlicherweise zu vielen Spekulationen führen. Daher möchten wir an dieser Stelle klarstellen, dass keine Einrichtungen der BVZ GmbH betroffen sind!

Es ist verständlich, dass bei manchen Eltern dennoch Ängste, Irritationen oder berechtigte Sorgen auftreten. Daher möchten wir Sie transparent über das Frankfurter Verfahren zur Kooperation beim Kinderschutz informieren, nach welchem wir arbeiten: Fühlen Sie sich ermutigt, mit unseren Fachkräften in den Einrichtungen – die dieses Verfahren aktiv umsetzen – jederzeit ins Gespräch zu gehen. Es ist ihr gutes Recht, das in jeder Einrichtung implementierte Beschwerdeverfahren zu nutzen!

Trägerintern stehen Ihnen für Beschwerden und Nachfragen zum Thema Kinderschutz ebenfalls Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung: zum einen die für die Einrichtung zuständige Regionalleitung, zum anderen das Fachteam Kinderschutz. Die BVZ GmbH hat dieses Thema bereit seit Langem auf der Agenda und bietet Ihnen mit dem Fachteam drei erfahrene und im Thema geschulte Personen an, um Ihre Anliegen rund um den Kinderschutz aufzugreifen. Alle unsere Regionalleitungen sind durch externe Institutionen als insofern erfahrene Fachkräfte zertifiziert.  

Das Frankfurter Verfahren bzw. die Broschüre „Rechte, Schutz und Beteiligung in Frankfurter Kitas“ ist gemeinsam mit allen Frankfurter Trägern, dem Stadtschulamt (Aufsichtsbehörde der Frankfurter Kitas) und einer unabhängigen Institution im Jahr 2014 erarbeitet worden und für alle Kitas im Kinderschutzverfahren verpflichtend anzuwenden. In der Broschüre sind die Vorgehensweise und Handlungsschritte bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung für alle im Kinderschutz verantwortlichen Personen klar geregelt. Sie ist in jeder unserer Einrichtungen einsehbar und auch auf der Website des Frankfurter Stadtschulamtes öffentlich eingestellt.

Im Sinne der Transparenz möchten wir Ihnen die Broschüre nun auch noch auf unserer Homepage mit dem entsprechenden Link hinterlegen:

Die in diesen Dokumenten beschriebenen Abläufe bei Kinderschutzfällen sind für unsere Einrichtungen verpflichtend. Gemeinsam umreißen sie die Verpflichtungen des Trägers zur Transparenz in solchen Verfahren gegenüber Eltern und Aufsichtsbehörden.

„Eine absolute Sicherheit vor Grenzverletzungen (...) kann es nicht geben. Aber Einrichtungen, die sich mit ihren Gefährdungslagen auseinandersetzen und ihre Schutzfaktoren ausbauen, sind auf jeden Fall sensibler dafür, auch schwache Signale auf Missstände wahrzunehmen und sie können entsprechend früher intervenieren.“ (Quelle: E-Learning Kinderschutz, Universität Ulm 2016) – dieser Anforderung sehen wir uns verpflichtet.