Die BVZ GmbH bietet Praxisstellen für verschieden Ausbildungsgänge im Sozialwesen an.
Mit Klick auf den Button kommst du zu einer PDF-Liste mit unseren Praxisstelle für diese Ausbildungen:
Das Anerkennungsjahr – oft auch Berufspraktikum genannt – bildet den Abschluss der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Die BVZ GmbH als großer freier Träger mit Einrichtungen im ganzen Stadtgebiet Frankfurts bietet für ebendiesen letzten Ausbildungsabschnitt Stellen und Positionen an. Im Vorfeld des Anerkennungsjahres tauchen viele wichtige Fragen auf, die wir hier gerne beantworten.
Das berufliche Anerkennungsjahr ist Teil der Ausbildung. Es folgt im Anschluss an den erfolgreich abgeschlossenen schulischen Teil der Erzieher/innen-Ausbildung und dauert in der Regel 12 Monate. Das Anerkennungsjahr wird durch die Schule begleitet, wo auch einmal pro Woche noch praxisvertiefender Unterricht stattfindet. Ein erfolgreicher Abschluss des Anerkennungsjahres ist Voraussetzung für den letzten Abschnitt der Erzieher/innen-Ausbildung: die Prüfung zur bzw. zum „staatlich anerkannten Erzieher/in“.
„Da das Anerkennungsjahr im Rahmen der schulischen Ausbildung stattfindet, werden die meisten Anforderungen an Dich durch Deine Ausbildungsinstitution bestimmt (die i.d.R. eine berufliche Schule ist).“Während der Ausbildung ist es das Ziel, Dich in dem Anerkennungsjahr so anzuleiten, dass Du alle Handlungsfelder im Rahmen der Ausbildung erfolgreich bewältigen wirst.
Das Anerkennungsjahr ist der letzte Abschnitt auf dem Weg zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher. Deswegen ist es die Hauptaufgabe, sich mit der Rolle einer pädagogischen Fachkraft auseinanderzusetzen.
Letztendlich geht es bei dem Anerkennungsjahr um die Verbindung des schulisch Gelernten mit der pädagogischen Praxis. Abgesehen davon, dass das Anerkennungsjahr formal notwendig ist, um die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher zu erlangen, geht es eben um eine fundierte und professionelle Vorbereitung auf und Erprobung für den späteren beruflichen Alltag. Das Anerkennungsjahr hilft zudem, sich praktisch zu orientieren, mit welcher Altersgruppe man später zusammenarbeiten will. Und schließlich kann man durch die hohe konzeptionelle Vielfalt der BVZ-Einrichtungen den Ausbildungsort finden, der konzeptionell am besten zu einem passt.
Zu den Einrichtungen und den jeweiligen pädagogischen Konzeptionen kommst Du über folgenden Link (PDF).
Die meisten Stellen für das Anerkennungsjahr schreiben wir ab November oder Dezember aus. Es macht aber durchaus jederzeit Sinn, sich auch eigeninitiativ bei den Einrichtungen direkt nach Möglichkeiten zu erkundigen, selbst wenn keine Stellen ausgeschrieben sind.
Zur BVZ GmbH gehören ca. 150 Kindertageseinrichtungen im gesamten Frankfurter Stadtgebiet. Hier geht es zur Kartenübersicht, mit der Du Dir einen Überblick verschaffen kannst, wo sich die Einrichtungen befinden. Du erfährst hier ebenfalls, in welcher Altersgruppe die Einrichtungen Kinder betreuen, und findest den Link zu den jeweiligen pädagogischen Konzeptionen.
Hier bist Du völlig frei! Du kannst Dich jederzeit in unserer Geschäftsstelle initiativ bewerben. Du gelangst dann in unseren Bewerberpool, auf den alle unsere 150 Einrichtungen Zugriff haben. Hier geht es zu den weiteren Infos. Wir empfehlen, dass Du Dir einen Überblick verschaffst über unsere aktuell ausgeschriebenen Stellen für ein Anerkennungsjahr. Diese findest Du hier. Vielleicht findest Du dort eine Einrichtung, die Dir liegt, Deinen Altersgruppen-Wünschen oder Deiner pädagogischen Ausrichtung entspricht oder einfach nur bei Dir um die Ecke liegt.
Entweder postalisch oder per Mail. Wenn Du Dich für den Stellenpool bewirbst, wendest Du Dich bitte an folgende Mail-Adresse. Wenn Du Dich direkt bei einer Einrichtung bewirbst, findest Du hier die jeweiligen Kontaktdaten. Bitte schicke uns die gängigen Bewerbungsunterlagen (wie Anschreiben und Lebenslauf) und relevante Dokumente (wie Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse – sofern vorhanden). Wichtig: Im Anschreiben ist immer zu erwähnen, wann Du das Anerkennungsjahr starten möchtest und welche Deine Ausbildungsinstitution ist.
In der Einrichtung wirst Du eine regelmäßige Anleitung erhalten durch eine erfahrene pädagogische Fachkraft. Was alle Angelegenheiten in der Einrichtung, Gruppe, Alltagsabläufe anbelangt, wird Sie Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie ist ebenfalls die Schnittstelle zu Deiner Ausbildungsstelle, die ggf. bei Besuchen Deiner Lehrkräfte für ein Gespräch bereitsteht. Natürlich kannst Du Dich jederzeit auch mit Fragen an die Leitungen vor Ort oder auch an den Träger direkt wenden.
Das wird in der Regel durch die Praktikumsordnung der jeweiligen Ausbildungsinstitution (Schule) geregelt. Das Gehalt ist aber immer gleich.
1552,02 € / Monat + 13tes Monatsgehalt
Wir bieten darüber hinaus ein Job-Ticket (Gesamtgebiet RMV an)
„Mein Anerkennungsjahr verlief nicht ganz wie geplant. Durch personelle Veränderungen war ich mit meinem Team Herausforderungen ausgesetzt, die wir gemeinsam gut gemeistert haben. Ich muss sagen, dass mir das Vertrauen, welches mir entgegengebracht wurde, und meine Einsatzbereitschaft dazu beigetragen haben, dass ich viel lernen konnte und weitergewachsen bin.
Manchmal merkt man erst in stressigen und schwierigen Situation wozu man, im positiven Sinne, fähig ist. Ich bin rückblickend froh, dass ich schon früh Verantwortung übernehmen und so meine Stärken und Schwächen in meinem Arbeitsfeld ausloten konnte.
Durch meine Leitung und das Team, die immer für mich da waren, erinnere ich mich gerne an mein Anerkennungsjahr in „meiner“ Kita. Und ich bin froh, dass ich als Fachkraft weiterhin dort arbeiten darf.“
Unser Ziel ist es natürlich, dass Du auch nach dem Anerkennungsjahr weiterhin für die BVZ als pädagogische Fachkraft arbeitest – entweder in derselben Einrichtung oder in einer der vielen anderen BVZ-Einrichtungen. Dabei ist es wichtig, die Einrichtung, in der Du Dein Berufspraktikum absolvierst, frühzeitig in Deine Zukunftsvorstellungen miteinzubinden. Gerne steht man Dir mit Rat und Tat vor Ort zur Verfügung, um zu klären, wie es für Dich weitergehen kann. Natürlich ist ein regelmäßiger Blick auf unsere offenen Stellenangebote sinnvoll, um zu erfahren, wo gerade pädagogische Fachkräfte gesucht werden.
Ja. Mit der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher wirst Du automatisch in die Entgeltgruppe S08b, Entwicklungsstufe 2 (hausinterner Tarif) eingestuft. Somit wird die erste Stufe direkt übersprungen. Das derzeitige Einstiegsgehalt ist: 2982,95 €
Es kann viele Gründe geben, warum ein Anerkennungsjahr nicht klappt. Um einen zweiten Versuch zu unternehmen, ist nur wichtig, dass Du an eine Ausbildungsinstitution (Schule) angegliedert bist. Über die Zulassung zu einem Berufspraktikum entscheidet immer die begleitende Schule. Wenn diese Dir ihre Zustimmung gibt, kannst Du Dich immer für Dein Anerkennungsjahr bei uns bewerben, auch in einem zweiten Versuch. (siehe Abschnitt „Alles rund ums Bewerbungsverfahren für das Anerkennungsjahr“)